• Zeltverleih
  • Zeltverleih
  • Zeltverleih
  • Zeltverleih
  • Zeltverleih
  • Zeltverleih

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Eine anderweitige Vermietung des angebotenen Materials bis zum Vertragsabschluss wird ausdrücklich vorbehalten. Sämtliche Abreden einschl. der Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder per Fax. In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung durch Höhere Gewalt ( Stürm, Beben , Hagel, Regen oder Schneefall in extremen Ausmaß ) gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit.

2. Regelung der Mietweisen Überlassung
Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung wird nicht geduldet oder gestattet. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung nach Absprache durch den Vermieter per E-Mail oder Fax. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit per Unterschrift zu bestätigen. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter. Der Mieter haftet für die im Zeitraum gemieteten Sachen. Es ist untersagt ohne Rücksprache des Vermieters, Reißzwecken, Pins, Nadeln, Klebeband, Kleber, Nägel, Schrauben etc. an den Mietsachen zu befestigen oder anzubringen. Reinigungskosten oder Reperaturen an den Mietobjekten sind je nach Höhe des Aufwands vom Mieter zu tragen und werden in Rechnung gestellt.

3. Preise
Die Preise sind innerhalb von einer Woche ohne Abzug zahlbar. Vereinbarte Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe als Nettopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung nach einer Woche in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in Rechnung zu stellen. Für jede erforderliche Mahnung werden dem Kunden 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert.

4. Lieferung
Gebühren für Anlieferung und Abholung richten sich nach Entfernung und Bestellwert oder Absprache . Der Mietpreis bezieht sich nach Tagen oder Absprache des Vermieters (alle Zelte sind inkl. Auf- und Abbau). Mehraufwand (z.B. weite Laufwege ab 25 m oder Wartezeiten) werden pro Person mit 18,00 Euro in Rechnung gestellt.

5. Mitwirkungspflichten / Obliegenheiten
Der Kunde hat bei Anlieferung dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt (auch bei Regen oder Schneefall) zum Veranstaltungsgelände oder Ort durch den Auftragnehmer gewährleistet wird. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen, wie z.B. Halteverbote sind vom Kunden zu beschaffen. Beim Zeltverleih gilt: Für Festzelte über 70 qm ist eine Bauabnahme durch den Tüv Berlin erforderlich. Die Abnahme hat der Kunde auf seine Kosten zu besorgen. Der Auftragnehmer stellt Statik- und Bauskizzen (Prüfbuch für fliegende Bauten) zur Verfügung. Die Bauabnahme wird vom Auftragnehmer nur dann besorgt, wenn dies gesondert vereinbart ist. Pro 100 qm sind Feuerlöscher mit ca. 6 kg erforderlich. Dies wird vom Vermieter übernommen. Das Aufstellen der Zelte erfolgt auf Anweisung des Kunden. Dieser ist verpflichtet vor Aufstellen der Zelte den Untergrund hinsichtlich Versorgungsleitungen (Gas, Wasser oder Strom) zu überprüfen und dem Vermieter vor dem Aufbau mitzuteilen. Zelte sind mit Erdnägeln bis zu einer Tiefe von 1m zu befestigen. Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellte Gegenstände ordnungsgemäß zu sichern, insbesondere bei Mietzelten Aus- und Eingänge dicht zu verschließen und die Zelthalle notfalls von Personen zu räumen. Bei Schneefall hat eine ständige Beheizung angemieteter Zelte insbesondere Industriezelte, Lagerzelte zu erfolgen, so dass die Temperatur von 12 Grad C. nicht unterschritten wird. Die Zelte sind regelmäßig statisch ohne Schneelast berechnet. Der Mieter hat dafür sorge zu tragen das Zeltdach bei Regen und Schneefall selbst zu säubern um Schaden am Zeltdach und dem Zelt abzuwenden. Bei Zuwiderhandlungen muss der Mieter den aufgetretenen Schaden der Mietsache voll Ersetzen. Zur Verfügung gemietete und gestellte Gegenstände (Stehtische, Zapfanlagen etc.) sind entsprechend den jeweiligen Witterungsverhältnissen zu sichern. Schirme sind bei Sturm zu schließen und gegen entsprechende Schäden zu sichern.

6. Haftung
Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Eine Haftung für Schäden, die evtl. durch das Einbringen von Erdnägeln (1 m Tiefe) bzw. Dübeln in den Untergrund entstehen, übernimmt der Vermieter auch gegenüber Dritten nicht. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters bleibt davon unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet nach Abholung der Mietsache. Der Mieter hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Vermieter in seiner vollen Verantwortung.

7. Rücktritt
Der Rücktritt für einen Auftrag ist bis zu 28 Tage vor vereinbartem Liefertermin zulässig. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist der Halbe Mietpreis lt. Vereinbarten Vertrag zu entrichten.

8. Gewährleistung
Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen. Der Vermieter stellt geprüfte, jedoch gebrauchte Möbel zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind jedoch durch Transport Mangelerscheinungen möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten. Die Mängelrüge muss der Mieter bei Lieferung am Tag vor Veranstaltungsbeginn erteilen, da Wandlungs- oder Minderungsansprüche sonst nicht anerkannt werden. Änderungen der angegeben Maße, Formen und Farben bleiben dem Vermieter vorbehalten.

Was unsere Kunden sagen


  • Was unsere kunden sagenSuper Service ,pünktlich und zuverlässig, hat alles prima geklappt ...:-) immer wieder gerne...

    Domenik D. aus Berlin


  • Was unsere kunden sagenEcht der Knaller, alles TOP von Anfang bis Ende. Alle waren Happy. Sehr gelungen und sind auf unsere Wünsche eingegangen. Halt Erfahrung im Geschäft. Next Time is Booked...!!!!!!

    Frank P. aus Berlin


  • Was unsere kunden sagen Auf diesem Wege möchten wir uns noch einmal herzlich für die durchweg gelungene Gestaltung unserer Jubiläumsfeier bedanken. Unsere in Sie gesetzten Erwartungen sind in jeder Weise zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt worden!

    Thorsten Krettek, Berlin


  • Was unsere kunden sagenDass unsere Einweihungsfeier für unseren Vorstand und auch für uns selber ein voller Erfolg war, haben wir nicht zuletzt Ihnen und Ihrem professionell arbeitendem Team zu verdanken.

    Juliane Schindel, Berlin


  • Was unsere kunden sagenWir buchten per Telefon ein Zelt für 50 Personen. Die Kommunikation war sehr freundlich und hilfreich. Das Zelt wurde pünktlich und sehr sauber aufgebaut. Wir können Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen. Vielleicht sind wir aber auch eines Tages mal wieder Ihre Kunden.

    Danke sagt Fam. Schulze

Unsere Kunden

Unsere KundenNachfolgend ein kleiner Auszug von Firmen und Organisationen für die wir bereits Zelte & Aus- stattungen für Veranstaltungen jeglicher Art bereitgestellt haben:

Deutscher Filmpreis
Int. Grüne Woche Berlin
Int. Funkausstellung Berlin
IAA in Leipzig
ILA Schönefeld
INNO Trans Berlin
Hessische Landesvertretung und Botschaften

... sowie viele weitere zufriedene grosse und kleine Kunden.